Brandschaden Thomas Berger
Sachverständiger für Brandschaden, Wasserschaden, Sturmschaden und Elementarschaden
- Technische und gutachterliche Bearbeitung von Gebäude- Haftpflicht- und Sachschäden: Brandschaden, Wasserschaden, Sturmschaden und Elementarschaden.
- Technische Beurteilung von Bauschäden und Baumängeln.
Ihr kompetenter AnsprechpartnerFür Fragen zur Schadensabwicklung oder bautechnische Fragen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. |
Brandschaden
Was ist ein Brandschaden?
Für gewöhnlich wird ein Brand bezeichnet als Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Wasserschaden / Leitungswasserschaden
Was ist ein Wasserschaden?
Die häufigste Art der Wasserschäden sind Leitungswasserschäden. Als Leitungswasserschaden gilt ein Ereignis, bei dem Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten ist (gegen den Willen des Versicherungsnehmers). Dazu zählt ein bestimmungswidriger Wasseraustritt in Folge einer Rohrundichtigkeit durch Bruch oder Korrosion.
Sturmschaden
Was ist ein Sturmschaden?
Ein Sturmschaden geht immer von einem Sturm aus. Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke acht. Versichert sind Schäden, die entstehen durch unmittlebare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen oder dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft.
Elementarschaden
Was ist ein Elementarschaden?
Als Elementarereignis gilt ein Überschwemmung. Dies ist eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks durch Ausuferung von oberirdischen, stehenden oder fließenden Gewässern oder Witterungsniederschlägen.
Auch Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch können als Elementarschaden gelten.
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